Die DGUV Vorschrift 3 besagt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand, nach der ersten Inbetriebnahme, Änderung oder Instandsetzung sowie in bestimmten Zeitabständen durch eine Elektrofachkraft geprüft werden.
Download Protokoll DGUV-V3
Die Prüfpflicht liegt immer beim Unternehmer[1]. Er kann diese Prüfung an eine befähigte Person weitergeben oder eine Fachfirma beauftragen. Die Verantwortung verbleibt aber beim Arbeitgeber (Betreiber).
In der TRBS 1203[2] ist festgelegt, dass diese Prüfungen ausschließlich von ausgebildeten Elektrofachkräften mit entsprechender Schulung durchzuführen
Wer als Verantwortlicher (Geschäftsführer, Bereichsleiter, Sicherheitsbeauftragter etc.) dieser Verpflichtung nicht hinreichend nachkommt, macht sich durch Unterlassung strafbar und verliert im Schadensfall den Versicherungsschutz. Darüber hinaus unterstellen die Berufsgenossenschaften grobe Fahrlässigkeit, die bei Sach- und Personenschäden zudem zivilrechtlich verfolgt werden.
Durch Erproben stellen wir fest ob die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen ihren ordnungsgemäßen Zweck erfüllen. Mit den festgelegten Messaufgaben überprüfen wir den einwandfreien Zustand von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.
Gern unterbreiten wir Ihnen eine detailliertes Angebot.
[1] DGUV-Vorschrift 3 § 5
[2] Technische Regeln für Betriebssicherheit (Befähigte Personen)