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DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)
Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel


Was sagt uns die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 besagt, dass elektrische Anlagen und Betriebs­mittel auf ihren ord­nungs­gemäßen Zu­stand, nach der ersten Inbe­trieb­nahme, Ände­rung oder Instandsetzung sowie in bestimmten Zeit­ab­stän­den durch eine Elektro­fachkraft geprüft werden.

Download Protokoll DGUV-V3

Wer ist verant­wortlich für die Durchführung der Prüfung?

Die Prüfpflicht liegt immer beim Unter­nehmer[1]. Er kann diese Prü­fung an eine be­fähi­gte Person weitergeben oder eine Fachfirma  beauf­tra­gen. Die Ver­ant­wor­tung verbleibt aber beim Ar­beit­geber (Betreiber).


Und wer darf prüfen?

In der TRBS 1203[2] ist fest­gelegt, dass diese Prüf­ungen ausschließlich von aus­ge­bil­deten Elektro­fach­kräften mit entsprechender Schulung durch­zu­­führen

Welche Folgen hätte eine Unterlassung dieser Prüfung?

Wer als Verantwortlicher (Geschäfts­führer, Bereichs­leiter, Sicher­heits­be­auftragter etc.) dieser Ver­pflich­tung nicht hinreichend nach­kommt, macht sich durch Unter­lassung strafbar und verliert im Scha­densfall den Ver­sich­e­rungs­schutz. Darüber hinaus unter­stellen die Berufs­ge­nos­sen­schaften grobe Fahr­läs­sig­keit, die bei Sach- und Personen­schäden zudem zivilrechtlich verfolgt werden.



Unsere Leistungen:


Die Durchführung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 beinhaltet folgende Leistungen:


Besichtigen:

Wir überprüfen alle Bereiche der Anlage auf den elek­tri­schen und den sicher­heits­technischen ein­wand­freien Zustand. Erstellt wird eine detailliertes Protokoll in  dem die Fehler mit einem Prio­ri­tätslevel beschrie­ben sind, dadurch können die Mängel Zielgericht ab­ge­ar­beitet werde.

Erproben und Messen:

Durch Erproben stellen wir fest ob die vorhandenen Sicher­heits­einrichtungen ihren ord­nungsgemäßen Zweck erfüllen. Mit den festgelegten Mess­auf­gaben über­prü­fen wir den ein­wand­frei­en Zustand von elek­trischen Anlagen und Betriebs­mitteln.


Gern unterbreiten wir Ihnen eine detailliertes Angebot.



     

[1] DGUV-Vorschrift 3 § 5
[2] Technische Regeln für Betriebs­sicher­heit (Befähigte Personen)



 

 
 
 
 
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